Und wer hilft Ihnen, wenn ein Schaden auftritt?

Sie stellen einen Gebäudeschaden fest und vermuten einen Zusammenhang mit der Erdgasförderung – was tun? Wenden Sie sich bitte an das vor Ort aktive Unternehmen; auf dessen Webseite finden Sie Ansprechpartner, die Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. (Die BVEG-Mitgliedsunternehmen finden Sie hier: http://www.bveg.de/Der-BVEG/Mitglieder.)

Auch mit viel gutem Willen wird man sich jedoch nicht immer gleich einig. Deshalb gibt es seit 2014 eine kostenlose und neutrale Anlaufstelle für vom Bergbau betroffene Bürger: die Schlichtungsstelle Bergschaden Niedersachsen.

 

Die Schlichtungsstelle wurde beim Landkreis Rotenburg (Wümme) eingerichtet. Ihre Aufgabe: zwischen den Parteien zu vermitteln, wenn es bei einem Schaden aufgrund von Bergbauaktivitäten in Niedersachsen zum Streit kommt. Zwei angesehene und erfahrene Schlichter helfen, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen: Wolfgang Arenhövel, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Bremen, und Arnd Bosse, ehemaliger Direktor am Amtsgericht Rotenburg.

Hier haben Sie die Möglichkeit zur kostenfreien und fairen Schadensklärung. Falls Sie bei einem Gebäude- oder Grundstücksschaden einen Zusammenhang mit dem Erdöl- oder Erdgasbergbau vermuten, vermitteln die Schlichter – und Sie als Bürger haben kein Risiko. Denn die Kosten der Schlichtungsstelle werden von der Erdöl- und Erdgasindustrie getragen.

Warum tun wir das? Die Schlichter helfen Unternehmen und Geschädigten, sachlich und konstruktiv miteinander zu reden. Das hilft, langwierige Auseinandersetzungen und teure Prozesse zu vermeiden, und zwar beiden Seiten. Gleichzeitig stärkt dieses Vorgehen das Vertrauen in die Nutzung heimischer Rohstoffe.

Weitere Informationen unter https://www.lk-row.de/buergerservice/natur-und-umwelt/schlichtungsstelle-bergschaden/